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Die Kommission kann geeignete Maßnahmen aufgrund der Artikel 5, 6, 8, 9, 10 und 11 der Vereinbarung treffen.
Die Kommission kann jede gemäß Artikel II Absatz B und den Artikeln IV, V, VII und VIII der Vereinbarung zweckmäßige Maßnahme treffen.
Die Kommission kann jede gemäß Artikel II Absatz B und den Artikeln IV, V, VII und VIII der Vereinbarung zweckmäßige Maßnahme treffen.
Die Kommission kann nach Konsultation des in Absatz 1 genannten Sonderausschusses und unter umfassender Berücksichtigung dessen Standpunkts folgende Maßnahmen…
Die Kommission erlässt die Maßnahmen gemäß Artikel 4 Absatz 7, Artikel 5 Absatz 5, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c, Absatz 2 Buchstabe c und Absatz 3, Artikel 8…
Zur Anwendung des Artikels 3 Absätze 3 und 4 des Abkommens wird die Kommission ermächtigt, die erforderlichen Änderungen vorzunehmen.
Die Kommission kann nach Konsultation des in Absatz 1 genannten Sonderausschusses und unter umfassender Berücksichtigung dessen Standpunkts folgende Maßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.