Erwägungsgrund 2 32013D0411
Der Luftraum, in dem Island für die Erbringung von Flugverkehrsdiensten verantwortlich ist, liegt vollständig in der ICAO-Region Nordatlantik (NAT), für die eine regionale Planung aufgestellt und regionale Vereinbarungen getroffen wurden, die eine den funktionalen Luftraumblöcken ähnliche Funktionsweise ermöglichen und operative Bedürfnisse und Anforderungen erfüllen, die von denen in der EUR- und der AFI-Region der ICAO abweichen.