Erwägungsgrund 2 32013D0412
Der Rat hat mit dem Beschluss vom 13. November 2012 die Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaft und Technik für die Zeit vom 23. Januar 2013 bis zum 22. Januar 2018 ernannt. Gemäß Artikel 26 Absatz 2 der Akte über den Beitritt Kroatiens werden jedoch sämtliche Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Beitritts Kroatiens neu ernannt. Daher sollten neue Mitglieder des Ausschusses ernannt werden und der Beschluss vom 13. November 2012 sollte aufgehoben werden.