Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2013 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/000 TA 2013 — Technische Unterstützung auf Betreiben der Kommission) (2013/420/EU)
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 können auf Betreiben der Kommission jedes Jahr 0,35 % des jährlichen Höchstbetrags für technische Unterstützung eingesetzt werden. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 750000 EUR in Anspruch zu nehmen.
Erwägungsgrund 3 32013D0420
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