Beschluss des Rates vom 22. Juli 2013 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik (2013/462/EU)
Um die Wiederaufnahme der Fangtätigkeit durch die EU-Schiffe zu gewährleisten, sieht das neue Protokoll seine vorläufige Anwendung ab dem Datum der Unterzeichnung bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind vor.
Erwägungsgrund 4 32013D0462
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