Erwägungsgrund 3 32013D0478
Zu den Aufgaben des Amtes sollte auch weiterhin die Ausarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Tätigkeitsbereich des Amtes zählen, einschließlich der Vorschriften für die einschlägigen unter Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallenden Instrumente und der Instrumente zum Schutz des Euro gegen Fälschung. Auch sollte das Amt weiterhin mit Aufgaben wie der Aus- und Fortbildung und der technischen Unterstützung zum Schutz des Euro gegen Fälschung betraut sein.