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Durch die harmonisierten Anforderungen der Regelung Nr. 41 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich ihrer Geräuschentwicklung („UN/ECE-Regelung Nr. 41“) sollen technische Hindernisse für den Handel mit Kraftfahrzeugen zwischen den Vertragsparteien des Geänderten Übereinkommens von 1958 beseitigt und ein hohes Sicherheits- und Schutzniveau solcher Fahrzeuge gewährleistet werden.
Die Europäische Union wendet die Regelung Nr. 41 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die…
Durch die vereinheitlichten Anforderungen des Entwurfs einer Regelung der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN/ECE) über einheitliche Bedingungen für die…
Durch die vereinheitlichten Anforderungen der Regelung Nr. 29 der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN/ECE) über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung…
Durch die vereinheitlichten Anforderungen des Entwurfs der neuen UNECE-Regelung über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen…
Die vereinheitlichten Anforderungen des Entwurfs einer Regelung der UN/ECE über Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen in Bezug auf das…
Durch die vereinheitlichten Anforderungen des Entwurfs einer neuen UNECE-Regelung über Wasserstoff und Brennstoffzellenfahrzeuge sollen technische Hindernisse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.