Erwägungsgrund 2 32013D0483Durch die harmonisierten Anforderungen der Regelung Nr. 41 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für…
Erwägungsgrund 6 32014R0540Die Richtlinie 70/157/EWG verweist auf die Regelung Nr. 51 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) über Geräuschemissionen , in der…
Art. 1 32018D1572BESCHLUSS (EU) 2018/1572 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über die Anwendung der Regelungen Nr. 9, 63 und 92 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, Kleinkrafträdern und Austauschschalldämpferanlagen für Fahrzeuge der Klasse L hinsichtlich der Geräuschemissionen durch die Union
Die Europäische Union wendet die UNECE-Regelung Nr. 9 — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge der Klassen L2' L4 und L5 hinsichtlich…
Erwägungsgrund 43 32016R1628Die Union ist eine Vertragspartei des UNECE-Übereinkommens über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und…
Erwägungsgrund 3 32018D1572BESCHLUSS (EU) 2018/1572 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über die Anwendung der Regelungen Nr. 9, 63 und 92 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, Kleinkrafträdern und Austauschschalldämpferanlagen für Fahrzeuge der Klasse L hinsichtlich der Geräuschemissionen durch die Union
Mit der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission werden die…