Erwägungsgrund 2 32013D0497
Die Kriterien für die Benennung im Hinblick auf Einreisebeschränkungen bezüglich der Einreise in die Union und auf das Einfrieren von Geldern, die Personen und Einrichtungen betreffen, die bereits benannten Personen und Einrichtungen Hilfe dabei geleistet haben, die Bestimmungen der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder des Beschlusses 2010/413/GASP zu umgehen, bzw. gegen diese zu verstoßen, sollten angepasst werden, um Personen und Einrichtungen zu erfassen, die selbst gegen die genannten Bestimmungen verstoßen haben, bzw. diese umgangen haben.