Erwägungsgrund 2 32013D0515
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2014 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2014 verlängert werden.