Erwägungsgrund 2 32013D0629BESCHLUSS DES RATES vom 22. Oktober 2013 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2013/629/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 2 32013D0628BESCHLUSS DES RATES vom 22. Oktober 2013 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien zur Erleichterung der Visaerteilung (2013/628/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 2 32011D0118BESCHLUSS DES RATES vom 18. Januar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2011/118/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 2 32014D0239BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2014/239/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 5 32013D0125BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2013 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2013/125/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32005D0528BESCHLUSS DES RATES vom 2. Juni 2005 über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits betreffend den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien an den Programmen der Gemeinschaft (2005/528/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —