Erwägungsgrund 1 32013D0523
Phase 2 der Vereinbarung zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Kommission über die Einfuhr von Rindfleisch von nicht mit bestimmten Wachstumshormonen behandelten Tieren und die erhöhten Zölle der Vereinigten Staaten auf bestimmte Erzeugnisse der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden „Vereinbarung“), die am 13. Mai 2009 zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Gemeinschaft getroffen und vom Rat der Europäischen Union als internationale Übereinkunft der Union gebilligt wurde, lief am 1. August 2013 aus.