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Da die Lage in Belarus nach wie vor ernst ist, hält es der Rat für geboten, in die Liste der Personen und Organisationen, auf die die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2012/642/GASP Anwendung finden, drei weitere Personen aufzunehmen.
Angesichts des Ernstes der Lage in Belarus und im Einklang mit dem Beschluss 2011/357/GASP des Rates sollten weitere Personen und Organisationen in die Liste…
Angesichts der ernsten Lage in der Republik Guinea-Bissau sollten weitere Personen in die Liste der Personen und Organisationen aufgenommen werden, die den…
Mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2004/661/GASP hat der Rat erstmals restriktive Maßnahmen gegen Belarus erlassen. In der Folgezeit hat er immer wieder seine…
Am 15. Oktober 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/642/GASP , mit dem restriktive Maßnahmen gegen Belarus verhängt werden. Diese Maßnahmen gelten bis zum 31.…
Anhang I enthält eine Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die vom Rat nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des…
Ferner sollten angesichts der ernsten Menschenrechtslage in Iran weitere Personen in die im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP enthaltene Liste der Personen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.