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Angesichts der sehr ernsten Lage und der Tatsache, dass Belarus an einer unbegründeten Invasion Russlands gegen die Ukraine teilnimmt, indem es militärische Aggressionen aus seinem Hoheitsgebiet gestattet, ist der Rat der Ansicht, dass 22 Personen in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.
Da die Lage in Belarus nach wie vor ernst ist, hält es der Rat für geboten, in die Liste der Personen und Organisationen, auf die die restriktiven Maßnahmen…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 30 Personen und sieben Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 48 Personen und neun Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat zudem der Ansicht, dass 71 Personen und 33 Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 141 Personen und 49 Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 87 Personen und 34 Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.