Erwägungsgrund 1 32013D0628
Gemäß dem Beschluss 2012/2/EU des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien zur Erleichterung der Visaerteilung (im Folgenden „Abkommen“) — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — am 17. Dezember 2012 unterzeichnet.