Erwägungsgrund 2 32013D0697
Der Beitrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft sollte aufgrund der Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Mission und der Stellungnahme des Militärausschusses der Europäischen Union angenommen werden.
Der Beitrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft sollte aufgrund der Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Mission und der Stellungnahme des Militärausschusses der Europäischen Union angenommen werden.