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Mit dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) haben sich alle VN-Mitgliedstaaten verpflichtet, den unerlaubten Handel mit SALW oder ihre Umlenkung zu unbefugten Empfängern zu verhindern und insbesondere bei der Prüfung der Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen die Gefahr der Umlenkung dieser Waffen in den illegalen Handel zu berücksichtigen.
Auf der 2012 ausgerichteten zweiten Überprüfungskonferenz zu dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung…
Auf der 2012 ausgerichteten zweiten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm haben alle VN-Mitgliedstaaten erneut ihre Entschlossenheit bekräftigt, den…
Der Europäische Rat hat am 15./16. Dezember 2005 die EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger…
Der Rat hat am 26. Juni 1997 das EU-Programm zur Verhütung und Bekämpfung des illegalen Handels mit konventionellen Waffen angenommen, mit dem sich die…
Am 26. Mai 2010 haben die Teilnehmerstaaten den OSZE-Aktionsplan für Kleinwaffen und leichte Waffen angenommen, in dem neben der Notwendigkeit der Schaffung…
Die Teilnehmerstaaten der Ad-hoc-Konferenz haben am 20. Juli 2001 das Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.