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Mit dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhinderung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) haben sich alle VN-Mitgliedstaaten verpflichtet, den unerlaubten Handel mit SALW oder ihre Umlenkung zu unbefugten Empfängern zu verhindern und insbesondere bei der Prüfung der Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen die Gefahr der Umlenkung dieser Waffen in den unerlaubten Handel zu berücksichtigen.
Mit dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter…
Mit dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter…
Auf der 2016 ausgerichteten sechsten Konferenz zur Vorbereitung der Überprüfung des am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur…
Auf der 2012 ausgerichteten zweiten Überprüfungskonferenz zu dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung…
Auf der 2012 ausgerichteten zweiten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm haben alle VN-Mitgliedstaaten erneut ihre Entschlossenheit bekräftigt, den…
Auf der 2012 ausgerichteten zweiten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm haben alle VN-Mitgliedstaaten erneut ihre Entschlossenheit bekräftigt, den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.