Erwägungsgrund 5 32013D0702
Angesichts des Beitritts Kroatiens zur Union und zur Gewährleistung der Einbeziehung Kroatiens als Vertragspartei des Abkommens ab dem Zeitpunkt seines Beitritts sollte das Protokoll vom genannten Zeitpunkt an vorläufig angewandt werden —