Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/004 ES/Comunidad Valenciana Baustoffe, Spanien) (2013/708/EU)
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitnehmer, die infolge weitreichender durch die Globalisierung bedingter Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein.
Erwägungsgrund 1 32013D0708
Erwägungsgrund 1 32013D0708Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen