Erwägungsgrund 1 32013D0071
Der Rat hat am 16. Dezember 2011 den Beschluss 2011/845/GASP über die vorübergehende Aufnahme bestimmter Palästinenser in Mitgliedstaaten der Europäischen Union angenommen, mit dem die Gültigkeit ihrer nationalen Genehmigungen für die Einreise in das und für den Aufenthalt im Hoheitsgebiet der im Gemeinsamen Standpunkt 2002/400/GASP vom 21. Mai 2002 betreffend die vorübergehende Aufnahme bestimmter Palästinenser in Mitgliedstaaten der Europäischen Union genannten Mitgliedstaaten um einen weiteren Zeitraum von 12 Monaten verlängert wurde.