Erwägungsgrund 2 32013D0072
Die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/72/ GASP gelten bis zum 31. Januar 2013. Nach einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2014 verlängert werden.
Die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/72/ GASP gelten bis zum 31. Januar 2013. Nach einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2014 verlängert werden.