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Die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/72/ GASP gelten bis zum 31. Januar 2013. Nach einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2014 verlängert werden.
Die im Beschluss 2011/72/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen gelten bis 31. Januar 2014. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten diese…
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2013 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2014 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2012 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP sollten diese restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2014 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/101/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 20. Februar 2013 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.