Erwägungsgrund 12 32013D0668BESCHLUSS 2013/668/GASP DES RATES vom 18. November 2013 zur Unterstützung der Maßnahmen der Weltgesundheitsorganisation auf dem Gebiet der biologischen Sicherheit im Rahmen der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Die Kommission wird mit der Beaufsichtigung der ordnungsgemäßen Verwendung des finanziellen Beitrags der Union beauftragt —
Erwägungsgrund 9 32012D0421BESCHLUSS 2012/421/GASP DES RATES vom 23. Juli 2012 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ) im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Die Kommission sollte mit der Beaufsichtigung der ordnungsgemäßen Verwendung des finanziellen Beitrags der Union beauftragt werden —
Art. 2 Abs. 3 32006D1000BESCHLUSS 2006/1000/GASP DES RATES vom 11. Dezember 2006 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen in Lateinamerika und in der Karibik
Die Kommission überwacht die ordnungsgemäße Ausführung des Beitrags der Europäischen Union. Hierzu wird sie damit beauftragt, die finanziellen Aspekte der…
Art. 2 Abs. 3 32005D0852BESCHLUSS 2005/852/GASP DES RATES vom 29. November 2005 über die Vernichtung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition in der Ukraine
Die Kommission überwacht die ordnungsgemäße Ausführung des in diesem Artikel genannten finanziellen Beitrags der EU. Hierzu wird die Kommission damit…
Art. 3 Abs. 3 32013D0043BESCHLUSS 2013/43/GASP DES RATES vom 22. Januar 2013 zur Fortsetzung der Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Verhandlungen über den Vertrag über den Waffenhandel im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie eine Finanzierungsvereinbarung mit…
Art. 3 Abs. 3 32012D0423BESCHLUSS 2012/423/GASP DES RATES vom 23. Juli 2012 zur Unterstützung der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2003/805/GASP des Rates
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit der…