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Mit der Aufsicht über die ordnungsgemäße Verwendung des finanziellen Beitrags der Europäischen Union sollte die Kommission beauftragt werden —
Mit der Aufsicht über die ordnungsgemäße Verwendung des finanziellen Beitrags der Europäischen Union sollte die Kommission beauftragt werden –
Mit der Aufsicht über die ordnungsgemäße Verwendung des finanziellen Beitrags der Europäischen Union sollte die Kommission beauftragt werden —
Mit der Aufsicht über die ordnungsgemäße Verwendung des finanziellen Beitrags der Europäischen Union sollte die Kommission beauftragt werden —
Mit der Aufsicht über die ordnungsgemäße Verwendung des finanziellen Beitrags der Union sollte die Kommission beauftragt werden —
Mit der Aufsicht über die ordnungsgemäße Verwendung des finanziellen Beitrags der Union sollte die Kommission beauftragt werden —
Die Kommission sollte mit der Beaufsichtigung der ordnungsgemäßen Verwendung des finanziellen Beitrags der Union beauftragt werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.