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Der Generaldirektor der OVCW hat den Vertragsstaaten des CWÜ am 16. Oktober 2013 (durch den Vermerk S/1132/2013) in Erinnerung gerufen, dass der OVCW-Exekutivrat in seinem Beschluss über die Vernichtung der syrischen chemischen Waffen (EC-M-33/Dec 1) unter anderem beschlossen hatte, dringend die Finanzierungsmechanismen für die vom Technischen Sekretariat in Bezug auf die Arabische Republik Syrien durchgeführten Tätigkeiten zu prüfen und alle Vertragsstaaten, die dazu in der Lage sind, aufzufordern, freiwillige Beiträge zu den Tätigkeiten zu leisten, die in Durchführung dieses Beschlusses unternommen werden. In demselben Vermerk wurden alle Vertragsstaaten dazu aufgerufen, einen eigenen freiwilligen Beitrag – gleich welcher Höhe – zum Treuhandfonds für Syrien zu leisten, um dabei zu helfen, eine der schwierigsten Herausforderungen in der Geschichte der Organisation zu bewältigen. Der Treuhandfonds kann auch Beiträge aus anderen Quellen, zu denen unter anderem Nichtregierungsorganisationen, Institutionen oder private Geber zählen können, annehmen.
für syrische staatseigene Organisationen gemäß der Auflistung in Anhang I bestimmt sind, damit diese für die Arabische Republik Syrien Zahlungen an die OVCW…
allein für Zahlungen durch die in den Anhang II aufgeführten staatlichen Organisationen Syriens im Namen der Arabischen Republik Syrien an die OVCW für…
Der Generaldirektor der OVCW hat der Union am 21. November 2013 ein Ersuchen um einen Beitrag zum Treuhandfonds für Syrien übermittelt.
Am 27. September 2013 hat der Exekutivrat der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) auf seiner 33. Tagung (EC-M-33) einen Beschluss über die…
Mit der fachlich-technischen Durchführung dieses Beschlusses sollte die OVCW betraut werden. Die von der Union unterstützten Projekte können nur durch…
In dem Beschluss 2013/255/GASP wird Artikel 28 Absatz 3 folgender Buchstabe angefügt: „h) für die syrische Zentralbank oder syrische staatseigene Organisationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.