Beschluss des Rates vom 9. Dezember 2013 zur Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums mit Ausnahme von dessen Bestimmungen über die Verpflichtungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die Festlegung von Straftaten und die polizeiliche Zusammenarbeit (2013/745/EU)
Die Union verfügt über eine ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf eine Reihe von Bestimmungen des Protokolls, die in den Anwendungsbereich der gemeinsamen Handelspolitik der Union fallen oder sofern entsprechende Rechtsvorschriften der Union angenommen wurden. Das Protokoll sollte daher vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32013D0745
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