Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ergänzend zu der spezifischen Unterstützung im Bereich der Waffenausfuhrkontrolle tragen die Kontrollen, die zur Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrats und im Rahmen der Hilfsprogramme der Union für die Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck entwickelt wurden, zu der Gesamtkapazität zur wirksamen Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel bei, da sich die für die Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck geltenden Gesetze und Verwaltungsverfahren und die hierfür zuständigen Stellen vielfach mit denen im Bereich der Kontrolle der Ausfuhr konventioneller Waffen überschneiden. Im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck durchgeführte Unterstützungsmaßnahmen dienen somit auch der Unterstützung der Waffenausfuhrkontrollkapazitäten. Es ist somit von entscheidender Bedeutung, dass die im Bereich der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durchgeführten Maßnahmen eng mit den Maßnahmen abgestimmt werden, die zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel durchgeführt werden.
Die Union leistet zudem schon seit langem im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1717/2006 Unterstützung bei der Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem…
Da somit eine Abstimmung mit Unterstützungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ausfuhrkontrolle, die in anderen maßgeblichen Bereichen durchgeführt werden,…
Förderung verschärfter Waffenausfuhrkontrollen in Drittländern im Einklang mit den im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP festgelegten Grundsätzen sowie…
Der Schwerpunkt liegt nun auf der Unterstützung eines raschen Inkrafttretens des Vertrags und seiner uneingeschränkten Durchführung. Die Union kann – im…
Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden „BAFA“) ist vom Rat mit der technischen Umsetzung der Beschlüsse 2009/1012/GASP und…
Ein wirksames gemeinsames Ausfuhrkontrollsystem für Güter mit doppeltem Verwendungszweck ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die internationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.