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Zur Förderung von Frieden und Sicherheit und im Einklang mit der Europäischen Sicherheitsstrategie verfolgt die Union folgende Ziele:
Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen in nicht der EU angehörenden Ländern im Einklang mit den im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP und im Vertrag über den Waffenhandel festgelegten Grundsätzen sowie gegebenenfalls Streben nach Komplementarität und Synergien mit Hilfsprojekten der Union im Bereich der Ausfuhrkontrollen bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck,
Unterstützung der von nicht der EU angehörenden Ländern auf interner und regionaler Ebene durchgeführten Bemühungen um größere Verantwortlichkeit und mehr Transparenz beim Handel mit konventionellen Waffen.
Die Union verfolgt die in Absatz 1 genannten Ziele durch die nachstehend aufgeführten Projektaktivitäten: Eine ausführliche Beschreibung der in diesem Absatz genannten Projektaktivitäten ist im Anhang enthalten.
weitere Förderung der Anwendung der Grundsätze und Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP und des Vertrags über den Waffenhandel in nicht der EU angehörenden Ländern auf der Grundlage des mittels der Durchführung der Beschlüsse 2012/711/GASP und 2009/1012/GASP sowie der Gemeinsamen Aktion 2008/230/GASP Erreichten,
Unterstützung von nicht der EU angehörenden Ländern je nach Bedarf bei der Abfassung, Novellierung und Umsetzung der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die auf die Schaffung eines wirksamen Kontrollsystems für die Ausfuhr konventioneller Waffen abzielen,
Unterstützung von Begünstigten bei der Aus- und Fortbildung der für Ausfuhrgenehmigungen und Rechtsdurchsetzung zuständigen Beamten, um so zu gewährleisten, dass Waffenausfuhrkontrollen angemessen angewendet und durchgesetzt werden,
Förderung der Transparenz und der Verantwortlichkeit im internationalen Waffenhandel, unter anderem durch Unterstützung nationaler und regionaler Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und geeignete Überwachung der Ausfuhren konventioneller Waffen,
Bestärkung jener Begünstigten, die noch keine Maßnahmen bezüglich der Unterzeichnung des und Beitritt zum ATT ergriffen haben, diesem beizutreten bzw. Bestärkung der Unterzeichner, ihn zu ratifizieren,
Förderung der weiteren Berücksichtigung der Gefahr des Abzweigens von Waffen und risikomindernder Maßnahmen im Hinblick sowohl auf Ein- als auch auf Ausfuhr.
Förderung verschärfter Waffenausfuhrkontrollen in Drittländern im Einklang mit den im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP festgelegten Grundsätzen sowie…
Unterstützung der Drittländer und Regionen bei der Erstellung nationaler und regionaler Berichte über Waffenausfuhren und bei der Förderung anderer Formen der…
Unterstützung der begünstigten Länder – je nach Bedarf – bei der Ausarbeitung, Aktualisierung und Umsetzung der einschlägigen Gesetzgebungs- und…
Um in Drittstaaten den Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel zu fördern, unterstützt die Europäische Union Maßnahmen im Dienste…
Um den Vertrag über den Waffenhandel zu unterstützen, trifft die Union Maßnahmen mit den folgenden Zielen: — Unterstützung des erfolgreichen Abschlusses der…
Um den Vertrag über den Waffenhandel zu unterstützen, trifft die Union Maßnahmen mit den folgenden Zielen: — Unterstützung der Vorbereitungen für eine Konferenz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.