Erwägungsgrund 6 32013R1390VERORDNUNG (EU) Nr. 1390/2013 DES RATES vom 16. Dezember 2013 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren vereinbarten Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien
Damit die Fischereifahrzeuge der Europäischen Union ihre Fangtätigkeiten nicht unterbrechen müssen, sieht das neue Protokoll dessen vorläufige Anwendung durch…
Erwägungsgrund 4 32012D0827Damit EU-Fischereifahrzeuge ihre Fangtätigkeiten nicht unterbrechen müssen, sieht das neue Protokoll die Möglichkeit vor, das Protokoll ab dem Datum seiner…
Erwägungsgrund 4 32012D0653BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juli 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits (2012/653/EU)
Damit die Fischereifahrzeuge der EU ihre Fangtätigkeiten fortführen können, sieht Artikel 12 des Protokolls dessen vorläufige Anwendung ab 1. Januar 2013 vor.
Erwägungsgrund 4 32014D0334BESCHLUSS DES RATES vom 19. Mai 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe (2014/334/EU)
Damit die Schiffe der Union ihre Fangtätigkeiten nicht unterbrechen müssen, sollte das neue Protokoll vorläufig angewendet werden, bis die für seinen Abschluss…
Erwägungsgrund 5 32011D0885BESCHLUSS DES RATES vom 14. November 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des zwischen der Europäischen Union und der Republik Guinea-Bissau vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2011/885/EU)
Damit die Fischereifahrzeuge der EU ihre Fangtätigkeiten nicht unterbrechen müssen, sieht Artikel 14 des Protokolls dessen vorläufige Anwendung ab 16. Juni 2011…
Erwägungsgrund 4 32012D0669BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2012/669/EU)
Um die Kontinuität der Fangtätigkeiten der Fischereifahrzeuge der EU sicherzustellen, ist das Protokoll ab dem 16. September 2012 gemäß Artikel 15 des…