Erwägungsgrund 5 32013D0462BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juli 2013 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik (2013/462/EU)
Das neue Protokoll sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 5 32012D0827Das neue Protokoll sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 6 32014D0005BESCHLUSS DES RATES vom 16. Dezember 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2014/5/EU)
Das neue Protokoll sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 5 32012D0653BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juli 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits (2012/653/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 5 32012D0105BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union sowie des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über technische Modalitäten nach Maßgabe dieses Abkommens (2012/105/EU)
Das Abkommen und das Protokoll sollten unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32013D0672BESCHLUSS DES RATES vom 15. November 2013 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von zwei Jahren (2013/672/EU)
Das neue Protokoll sollte genehmigt werden —