Erwägungsgrund 3 32013D0787
Dänemark hat am 21. Dezember 2012 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in dem Unternehmen Vestas-Gruppe gestellt und diesen Antrag bis zum 16. Juli 2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 6364643 EUR bereitzustellen.