Erwägungsgrund 3 32013D0788
Finnland hat am 1. Februar 2013 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen bei Nokia plc, Nokia Siemens Networks und 30 Unterauftragnehmern gestellt und diesen Antrag bis zum 21. August 2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 9810000 EUR bereitzustellen.