Erwägungsgrund 3 32013D0702BESCHLUSS DES RATES vom 7. Oktober 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und über die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik San Marino andererseits zur Einbeziehung der Republik Kroatien als Vertragspartei nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union (2013/702/EU)
Das Protokoll sollte im Namen der Union vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32005D0672BESCHLUSS DES RATES vom 13. Juni 2005 über die Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei aufgrund der Erweiterung der Europäischen Union (2005/672/EG)
Vorbehaltlich seines Abschlusses sollte das Zusatzprotokoll im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32012D0777BESCHLUSS DES RATES vom 10. Dezember 2012 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Armenien an den Programmen der Union (2012/777/EU)
Das Protokoll sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 6 32005D0430Das Zusatzprotokoll sollte daher genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32005D0431BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 25. April 2005 über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/431/EG, Euratom)
Das Zusatzprotokoll sollte daher genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32005D0106BESCHLUSS DES RATES vom 22. November 2004 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/106/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Zusatzprotokoll im Namen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten unterzeichnet und die vorläufige…