Erwägungsgrund 5 32016D0817BESCHLUSS (EU) 2016/817 DES RATES vom 17. Mai 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks sowie der Autonomen Regierung Grönlands andererseits im Namen der Europäischen Union
Das Protokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32015D2400BESCHLUSS (EU) 2015/2400 DES RATES vom 8. Dezember 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind
Das Änderungsprotokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32015D1947BESCHLUSS (EU) 2015/1947 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation
Das Protokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32014D0115BESCHLUSS DES RATES vom 2. Dezember 2013 über den Abschluss des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (2014/115/EU)
Das Protokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32016D1751BESCHLUSS (EU) 2016/1751 DES RATES vom 20. September 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Andorra über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind
Das Änderungsprotokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32012D0777BESCHLUSS DES RATES vom 10. Dezember 2012 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Armenien an den Programmen der Union (2012/777/EU)
Das Protokoll sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Union unterzeichnet werden —