Erwägungsgrund 5 32013D0086Am 20. Dezember 2010 begrüßte der Rat den Abschluss des Zusatzprotokolls.
Erwägungsgrund 6 32013D0086In Übereinstimmung mit einem Beschluss des Rates vom 6. Mai 2011 wurde das Zusatzprotokoll von der Union am 11. Mai 2011 vorbehaltlich seines Abschlusses zu…
Erwägungsgrund 4 32010D0655BESCHLUSS DES RATES vom 19. Oktober 2010 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Zusammenarbeit beim Schutz der Küsten und Gewässer des Nordostatlantiks gegen Verschmutzung (2010/655/EU)
Das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen von Lissabon steht den Vertragsparteien zur Ratifizierung, zur Annahme oder zur Genehmigung offen.
Erwägungsgrund 4 32011D0294BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2011 über den Abschluss eines Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren (2011/294/EU)
Gemäß des Beschlusses 2010/783/EU des Rates wurde dieses neue Protokoll am 31. Dezember 2010 im Namen der Europäsichen Union unterzeichnet und vorläufig…
Erwägungsgrund 2 32005D0423BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2005 über den Abschluss des Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/423/EG)
Das Zusatzprotokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32005D0106BESCHLUSS DES RATES vom 22. November 2004 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/106/EG)
Diese Verhandlungen sind abgeschlossen, und das Zusatzprotokoll ist am 30. April 2004 paraphiert worden.