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Auf der fünften COP/MOP in Nagoya, Japan, die als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls diente, unterstützte die Union den abschließenden Kompromiss, der mit dem Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit (im Folgenden „Zusatzprotokoll“) erzielt worden war, da er sich mit den Standpunkten, die innerhalb der Union ausgehandelt worden waren, und den Verhandlungsrichtlinien der Kommission deckte.
Das Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit wird im Namen der…
Artikel 27 des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (im Folgenden „Protokoll“) sieht vor,…
Am 15. Oktober 2010 wurde das Zusatzprotokoll im Abschlussplenum der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP/MOP) verabschiedet.
Das Zusatzprotokoll trägt dazu bei, die umweltpolitischen Ziele der Union zu verwirklichen.
Die Union sollte das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen von Lissabon daher abschließen.
Es gibt verschiedene Mechanismen für den internationalen Informationsaustausch über die Sicherheitsbewertungen von Ländern, in denen der Handel mit GVO erlaubt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.