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Die Kommission vertritt die Europäische Union in dem gemäß Artikel 3 des Übereinkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss. Vertreter der Mitgliedstaaten können an den Tagungen des Gemeinsamen Ausschusses teilnehmen.
Die Kommission vertritt die Gemeinschaft in dem Gemischten Ausschuss gemäß Artikel 3 des Abkommens.
Die Union wird in dem nach Artikel III der Vereinbarung eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss von der Kommission vertreten, die von Vertretern der Mitgliedstaaten…
Die Kommission vertritt mit Unterstützung der Sachverständigen der Mitgliedstaaten die Gemeinschaft in dem gemäß Artikel 13 des Abkommens eingesetzten…
Die Union wird in dem nach Artikel III der Vereinbarung eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss von der Kommission vertreten, die von Vertretern der Mitgliedstaaten…
Die Union und die Mitgliedstaaten werden in dem mit Artikel 18 des Abkommens in der durch das Protokoll geänderten Fassung eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss…
Die Kommission, die von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten unterstützt wird, vertritt die Union in dem mit Artikel 12 des Abkommens eingesetzten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.