Art. 4 32007D0745BESCHLUSS DES RATES vom 28. September 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007 sowie einer Schlussakte (2007/745/EG)
Die Kommission vertritt die Gemeinschaft in dem durch Artikel 8 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss.
Art. 3 32007D0340BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (2007/340/EG)
Die Kommission vertritt mit Unterstützung der Sachverständigen der Mitgliedstaaten die Gemeinschaft in dem gemäß Artikel 13 des Abkommens eingesetzten…
Art. 3 32007D0826BESCHLUSS DES RATES vom 22. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/826/EG)
Die Kommission vertritt die Gemeinschaft in dem mit Artikel 18 des Abkommens eingesetzten Gemischten Rückübernahmeausschuss.
Art. 3 32007D0819BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/819/EG)
Die Kommission vertritt die Gemeinschaft in dem mit Artikel 18 des Abkommens eingesetzten Gemischten Rückübernahmeausschuss.
Art. 3 32007D0817BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/817/EG)
Die Kommission vertritt die Gemeinschaft in dem mit Artikel 18 des Abkommens eingesetzten Gemischten Rückübernahmeausschuss.
Art. 3 32007D0818BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/818/EG)
Die Kommission vertritt die Gemeinschaft in dem mit Artikel 18 des Abkommens eingesetzten Gemischten Rückübernahmeausschuss.