Erwägungsgrund 1 32014D0107
Am 19. Dezember 2011 ermächtigte der Rat die Kommission, mit der Republik Aserbaidschan Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (im Folgenden „Abkommen“) aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen und das Abkommen wurde am 29. Juli 2013 paraphiert.