Erwägungsgrund 2 32010D0124BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2010 über die Arbeitsweise des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses (2010/124/EU)
Es sollten daher die Vorschriften für die Arbeitsweise dieses Ausschusses festgelegt werden —
Erwägungsgrund 5 32014D0021BESCHLUSS 2014/21/GASP DES RATES vom 20. Januar 2014 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Es sind weitere Maßnahmen der Union erforderlich, damit bestimmte in diesem Beschluss vorgesehene Maßnahmen durchgeführt werden können.
Erwägungsgrund 3 32009D0705BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. September 2009 zur Einsetzung einer Europäischen beratenden Verbrauchergruppe (2009/705/EG)
Die langjährige Arbeit der Gruppe hat gezeigt, dass ihre Effizienz, Repräsentativität und Offenheit verbessert werden müssen. Daher sollten die Bestimmungen…
Erwägungsgrund 5 32014R0245VERORDNUNG (EU) Nr. 245/2014 DER KOMMISSION vom 13. März 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und Verwaltungsverfahren bezüglich des fliegenden Personals in der Zivilluftfahrt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die bestehenden Anforderungen sollten daher geändert werden, um diejenigen Abweichungen aufzunehmen, die sich eindeutig auf die Festlegung von Vorschriften…
Erwägungsgrund 3 32014D0305BESCHLUSS DES RATES vom 9. Juli 2013 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/305/EU)
Es müssen Verfahrensregelungen für die Beteiligung der Union an dem durch die Vereinbarung eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss festgelegt werden.
Erwägungsgrund 2 32010D0131BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2010 zur Einsetzung des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (2010/131/EU)
Daher sollte ein Beschluss über die Einsetzung dieses Ausschusses erlassen und dessen Aufgaben festgelegt werden —