Erwägungsgrund 8 32023D2193BESCHLUSS (EU) 2023/2193 DES RATES vom 28. September 2023 über den im Namen der Europäischen Union in mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits oder anschließend eingesetzten Arbeitsgruppen in Bezug auf die Annahme von deren Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Das ordnungsgemäße Funktionieren der Arbeitsgruppen erfordert eine Geschäftsordnung für ihre Arbeitsweise und sollte sich auf die Geschäftsordnung in Anhang 1…
Erwägungsgrund 5 32014D0900BESCHLUSS DES RATES vom 9. Dezember 2014 zur Änderung seiner Geschäftsordnung (2014/900/EU)
Die Geschäftsordnung sollte daher für das Jahr 2015 entsprechend angepasst werden —
Erwägungsgrund 4 32020D1599BESCHLUSS (EU) 2020/1599 DES RATES vom 23. Oktober 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten gemischten beratenden Arbeitsgruppe hinsichtlich des Erlasses ihrer Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkts
Gemäß Artikel 15 Absatz 6 des Protokolls hat sich die Arbeitsgruppe in gegenseitigem Einvernehmen eine Geschäftsordnung zu geben.
Erwägungsgrund 7 32008D0401BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30. April 2008 zur Änderung ihrer Geschäftsordnung in Bezug auf Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft (2008/401/EG, Euratom)
Die Geschäftsordnung ist entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 1 32020D1599BESCHLUSS (EU) 2020/1599 DES RATES vom 23. Oktober 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten gemischten beratenden Arbeitsgruppe hinsichtlich des Erlasses ihrer Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkts
Gemäß Artikel 15 Absatz 6 des Protokolls gibt sich die gemischte beratende Arbeitsgruppe (im Folgenden „Arbeitsgruppe“) in gegenseitigem Einvernehmen eine…
Erwägungsgrund 5 32015D2393BESCHLUSS (EU, Euratom) 2015/2393 DES RATES vom 8. Dezember 2015 zur Änderung seiner Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung sollte daher für das Jahr 2016 entsprechend angepasst werden —