Erwägungsgrund 4 32014D0116
Das Abkommen wurde — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — nach Maßgabe des Beschlusses 2012/763/EU des Rates am 9. September 2013 im Namen der Europäischen Union unterzeichnet.
Das Abkommen wurde — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — nach Maßgabe des Beschlusses 2012/763/EU des Rates am 9. September 2013 im Namen der Europäischen Union unterzeichnet.