Art. 6 Abs. 1 32014D0016BESCHLUSS EUBAM LIBYA/1/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 14. Januar 2014 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (2014/16/GASP)
Gemäß dem Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 gelten für die Sitzungen und Sitzungsprotokolle des Ausschusses die Sicherheitsvorschriften des…
Art. 6 Abs. 1 32015D1916BESCHLUSS (GASP) 2015/1916 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 20. Oktober 2015 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (EUCAP Sahel Mali/3/2015)
Gemäß dem Beschluss 2013/488/EU des Rates gelten für die Sitzungen und Sitzungsprotokolle des Ausschusses die Sicherheitsvorschriften des Rates. Insbesondere…
Art. 6 Abs. 1 32013D0696BESCHLUSS EUTM MALI/2/2013 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 12. November 2013 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (2013/696/GASP)
Gemäß dem Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 gelten für die Sitzungen und Sitzungsprotokolle des Ausschusses die Sicherheitsvorschriften des…
Art. 6 Abs. 2 32008D0313Die Beratungen des Ausschusses unterliegen der Geheimhaltungspflicht, sofern der Ausschuss nicht einstimmig etwas anderes beschließt.
Art. 6 Abs. 1 32015D0956BESCHLUSS (GASP) 2015/956 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 17. Juni 2015 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/1/2015)
Gemäß dem Beschluss 2013/488/EU des Rates gelten für die Sitzungen und Sitzungsprotokolle des Ausschusses die in jenem Beschluss festgelegten…