Erwägungsgrund 2 32014D0139
Der Beitrag Georgiens sollte aufgrund entsprechender Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Operation und der Stellungnahme des Militärausschusses der Europäischen Union angenommen werden.
Der Beitrag Georgiens sollte aufgrund entsprechender Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Operation und der Stellungnahme des Militärausschusses der Europäischen Union angenommen werden.