Erwägungsgrund 3 32014D0144Der Anhang des Zusatzabkommens sollte geändert werden, um die Angaben zur zuständigen liechtensteinischen Amtsstelle für Angelegenheiten, die von den kantonalen…
Erwägungsgrund 8 32013D0397BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 26. Mai 2009 über die Genehmigung bestimmter Änderungen in Anhang V des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Kanadas über gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier im Handel mit lebenden Tieren und Tierprodukten im Namen der Europäischen Gemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/397/EG)
Aufgrund dieser Empfehlungen ist es angezeigt, die entsprechenden Stellen in Anhang V des Abkommens zu ändern.
Erwägungsgrund 5 32014D0790BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Änderung des Anhangs II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertretenden Standpunkt (2014/790/EU)
Anhang II des Abkommens sollte an die Änderungen der einschlägigen Rechtsakte der Europäischen Union angepasst werden —
Erwägungsgrund 3 32014D0290BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Chile zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Änderung des Anhangs XII des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits, der die Listen der chilenischen Beschaffungsstellen enthält, für die die Bestimmungen des Teils IV Titel IV (Öffentliches Beschaffungswesen) gelten (2014/290/EU)
Für die Zwecke des Anhangs XII des Assoziationsabkommens ist es angezeigt, die Änderung des Anhangs XII des Assoziationsabkommens vorzunehmen —
Erwägungsgrund 4 32011D0458BESCHLUSS DES RATES vom 19. Juli 2011 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens (2011/458/EU)
Anhang XIII des Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32011D0780BESCHLUSS DES RATES vom 28. November 2011 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens (2011/780/EU)
Anhang XIII des Abkommens sollte entsprechend geändert werden.