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Um der Entwicklung des in Anhang XXI aufgeführten Besitzstands der Union Rechnung zu tragen, ist es somit erforderlich, diesen Anhang des Abkommens zu aktualisieren und die Schwellenwerte für öffentliche Aufträge in Anhang XXI-P anzupassen.
Deshalb ist die Aktualisierung der Anhänge XVI und XXIX erforderlich, um die Entwicklungen des darin aufgeführten Besitzstands der Union zu berücksichtigen und…
Um den Änderungen des in Anhang XXI aufgeführten Besitzstands der Union Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, diesen Anhang des Abkommens nach Artikel 149,…
Daher ist die Aktualisierung des Anhangs XXIX des Abkommens erforderlich, um den in diesem Anhang aufgeführten Änderungen des Besitzstands der Union gemäß…
Der neue Besitzstand der Union zur Vergabe öffentlicher Aufträge ist neu aufgebaut. Es ist angebracht, diesen neuen Aufbau in Anhang XXI zu berücksichtigen. Im…
Der neue Besitzstand der Union zur öffentlichen Auftragsvergabe ist neu aufgebaut. Es ist angebracht, diesen neuen Aufbau in Anhang XXIX zu berücksichtigen. Im…
Nach Artikel 149 des Abkommens sind die in Anhang XXI-P vorgesehenen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab dem ersten geraden Jahr nach Inkrafttreten des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.