Erwägungsgrund 2 32014D0146
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (im Folgenden „partnerschaftliches Fischereiabkommen“) wurde gemäß dem Beschluss 2012/670/EU des Rates vom 9. Oktober 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius unterzeichnet.