Erwägungsgrund 2 32014D0147
Am 30. Januar 2014 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden "VN-Sicherheitsrat") die Resolution 2136 (2014) betreffend die Demokratische Republik Kongo verabschiedet. Diese Resolution sieht eine weitere Ausnahme von der Maßnahme betreffend Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial vor; zudem werden die in der Resolution 1807 (2008) des VN-Sicherheitsrats festgelegten Kriterien für Benennungen im Hinblick auf Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Geldern geändert.