Erwägungsgrund 2 32014D0157
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die in diesem Beschluss geregelten restriktiven Maßnahmen bis zum 22. März 2015 verlängert werden.
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die in diesem Beschluss geregelten restriktiven Maßnahmen bis zum 22. März 2015 verlängert werden.